zum „Dein Nachbar-Helferportal“ des Dein Nachbar e.V.
Agnes-Bernauer-Str. 90, 80687 München
Telefon: 089 960 40 400
E-Mail: info@deinnachbar.de
B. Besondere Bestimmungen für Hilfesuchende und Hilfspersonen
über Verträge über ein Nutzerkonto
D. Besondere Bestimmungen für Hilfspersonen zum Einsatz von Ehrenamtlichen
Der Dein Nachbar e.V. koordiniert schnell und einfach Helfer und Hilfesuchende unter Maß-gabe der Regelungen aus den folgenden Abschnitten, damit passgenaue Unterstützung im Alltag geleistet werden kann. Helfer und Hilfesuchenden stehen vielfältige Kontaktmöglichkei-ten zur Verfügung. Neben den klassischen Wegen (persönliches Gespräch, Telefonat, Video-besprechung) bietet Dein Nachbar e.V. mit dem Internetportal „Dein Nachbar-Helferportal“ und den entsprechenden Smartphone-Apps eine zusätzliche, niederschwellige Möglichkeit an, spontan Hilfe zu erbitten und Hilfe anzubieten. Wichtig dabei ist, dass das Dein Nachbar-Helferportal nur eine zusätzliche Möglichkeit darstellt, mit dem der Nutzer – nach einer Re-gistrierung und Freischaltung – autonom über das Internet Hilfe erhalten bzw. anbieten kann; jedem Nutzer stehen jedoch die oben beschriebenen klassischen Wege weiterhin zur Verfügung.
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Abschnitt A (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen, die von Dein Nachbar im Zusammenhang mit dem Internetportal „Dein Nachbar-Helferportal“ angeboten werden. Diese AGB gelten so-mit für den Abschluss von Verträgen über Nutzerkonten für das „Dein Nachbar-Hel-ferportal“, sowie der weitergehenden Nutzung, insbesondere der Schaltung von Suchanfragen und der Suche nach Anzeigen sowie die Erbringung von Hilfsleistungen.
2. Diese AGB gelten jedoch nicht für die Lizenzierung oder den Erwerb einer etwaigen mobilen App „Helferportal“ oder „Dein Nachbar-Helferportal“ (nachfolgend auch ledig-lich als „mobile App“ bezeichnet“) in einem App-Marktplatz, z. B. dem Apple App Store oder dem Google Play Store. Zur Klarstellung: Diese AGB gelten jedoch für Verträge über Nutzerkonten (auch: „Registrierung eines Nutzerkontos“), auch wenn diese in-nerhalb der mobilen App abgeschlossen werden.
3. Die Bestimmungen in diesem Abschnitt A. gelten ergänzend zu den Besonderen Bestimmungen in den folgenden Abschnitten.
4. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Nutzers er-kennt Dein Nachbar nicht an.
1. Allgemeines:
1.1. Beim Dein Nachbar-Helferportal handelt es sich um ein Internetportal, auf dem Hilfe-suchende mit Dein Nachbar in den Bereichen Alltags-Hilfe einen Vertrag über Hilfs-leistungen abschließen bzw. in Kontakt treten können. Im Bereich der Alltags-Hilfe können Hilfesuchende mit registriertem Nutzerkonto Angebote von Dein Nachbar, der von Hilfspersonen vertreten wird, einsehen und mit Dein Nachbar Kontakt aufnehmen und einen Vertrag über Hilfsleistungen abschließen. Dein Nachbar kann über die Hilfspersonen seinerseits Hilfsangebote im Dein Nachbar Helferportal einstellen. Ver-träge über Hilfeleistungen kommen dabei ausschließlich zwischen Dein Nachbar und dem Hilfesuchenden zustande.
1.2. Dein Nachbar und Hilfsperson werden einzeln oder gemeinsam auch als „Helfer“ be-zeichnet. Dein Nachbar, Hilfsperson und Hilfesuchende werden einzeln oder gemein-sam auch als „Nutzer“ bezeichnet.
1.3. Im Bereich der Alltags-Hilfe wird der Ablauf der Kontaktaufnahme und ggf. des Ver-tragsabschlusses zwischen Dein Nachbar und dem Hilfesuchenden – neben der ge-sondert bestehenden Möglichkeit analog / offline auch – über das Dein Nachbar-Hel-ferportal wie folgt ermöglicht:
1.3.1. Eine registrierte Hilfsperson stellt im Namen von Dein Nachbar ein Hilfsangebot mit den Details zum Hilfsangebot ein. Ein Hilfesuchender stellt eine Hilfsanfrage mit den Details zur gewünschten Hilfe ein. Dem Hilfesuchenden werden die Anzahl der mög-lichen Helfer angezeigt; angezeigt werden dabei nur „100%-Treffer“, also Hilfsange-bote, die vollständig den Suchkriterien des Hilfesuchenden entsprechen. Der Hilfesu-chende kann sodann „Hilfsanfrage jetzt freigeben“ auswählen. Hilfspersonen, deren Hilfsangebot auf die Suchanfrage passen (100%-Treffer), wird eine eingeschränkte Version der Hilfsanfrage angezeigt; „eingeschränkt“ bedeutet, dass nur die sachlichen Details angezeigt werden, jedoch nicht der Name oder die Kontaktdaten des Hilfesuchenden. Helfer können rechtlich unverbindlich ihr Interesse an der Hilfsan-frage äußern. Die Hilfsangebote von Hilfspersonen, die ihr Interesse erklärt haben, werden dem Hilfesuchenden sodann mit sämtlichen Informationen zum Hilfsangebot (also insbesondere mit Namen, Kurzbeschreibung und den Angebotsdetails, z. B. der entstehenden Kosten) angezeigt. Der Hilfesuchende kann ein solches Hilfsangebot auswählen und wird sodann zu einer „Auftragsseite“ von Dein Nachbar, für die die Hilfsperson auftritt, geleitet, auf der der Hilfesuchende rechtlich verbindlich einen An-trag auf Abschluss eines Vertrags über Hilfsleistungen durch Betätigung einer Schalt-fläche „zahlungspflichtig bestellen“ stellen kann (Angebot). Der Hilfesuchende erhält eine Bestätigung des Zugangs des Angebots an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Es kann sich optional eine telefonische Kontaktaufnahme für ein persönli-ches Kennenlernen anschließen. Der Helfer kann sodann rechtlich verbindlich anneh-men (Annahme) oder ablehnen. Über das Dein Nachbar-Helferportal wird der ausge-wählte Helfer gemäß den Erklärungen auf der Auftragsseite sodann informiert und es wird sämtlichen sonstigen Hilfspersonen, die ebenfalls ihr Interesse erklärt hatten, mitgeteilt, dass sie nicht ausgewählt wurden. Sollten Hilfesuchender und Helfer Folgeaufträge oder wiederkehrende Hilfeleistung vereinbaren wollen, kann dies im Anschluss an einen Ersttermin über das Dein Nachbar-Helferportal erfolgen (siehe folgende Nr. 1.3.2). Nach der Durchführung einer Hilfsleistung können Angaben im Dein Nachbar-Helferportal zur Hilfsleistung ergänzt werden (z. B. die Dauer) und der Hilfesuchende kann die Erbringung der Hilfsleistung digital abzeichnen. Wenn die Ab-rechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgen soll, so werden zusätzlich unterschrie-bene Einsatzlisten benötigt, da die Pflegekassen noch keine digitalen Nachweise ak-zeptieren. Im Anschluss haben der Hilfesuchende und die Hilfsperson die Möglichkeit, eine Bewertung abzugeben.
1.3.2. Möchte der Hilfesuchende eine wiederkehrende Hilfeleistung (z. B. wöchentlich am Montag um 15 Uhr) hinterlegen, kann der Hilfesuchende dies bei der Einstellung sei-ner Hilfsanfrage angeben. Es wird sodann verbindlich nur ein Ersttermin vereinbart. Nach Abschluss des Ersttermins wird dem Hilfesuchenden im Dein Nachbar-Helfer-portal vorgeschlagen, regelmäßige Folgetermine als Hilfsanfrage für den bislang aus-gewählten Helfer einzustellen. Der Hilfesuchende kann diesem Vorschlag folgen oder nicht. Folgt der Hilfesuchende dem Vorschlag, wird er zu einer „Auftragsseite“ von Dein Nachbar, für die die Hilfsperson auftritt, geleitet, auf der der Hilfesuchende eine rechtlich verbindliche Hilfsanfrage (Angebot) stellen kann, die der Helfer sodann rechtlich verbindlich annehmen (Annahme) oder ablehnen kann. Über das Dein Nach-bar-Helferportal wird der ausgewählte Helfer sodann gemäß den Erklärungen auf der Auftragsseite informiert.
1.3.3. Für vereinbarte Ersttermine sowie für vereinbarte Folgetermine bei wiederkehrenden Hilfeleistungen wird – soweit Hilfesuchender und Helfer nichts Abweichendes gere-gelt haben – nur das Datum und die Startzeit verbindlich vereinbart. Falls eine Dauer angegeben wird, dient dies – soweit Hilfesuchender und Helfer nichts Abweichendes geregelt haben – lediglich der besseren Planung der Hilfsleistung. Die Vergütung und Taktung für Hilfesuchende ergibt sich aus C. § 5 Nr. 1.
1.3.4. Darüber hinaus steht Hilfspersonen im Dein Nachbar-Helferportal die Funktion zur Verfügung, aktuelle Hilfsanfragen (ohne Namen und Kontaktdaten der Hilfesuchen-den) regional über eine Liste oder Karte darzustellen. Hilfspersonen können derart Hilfsanfragen auswählen und ihr Interesse erklären. Der Ablauf ist im Übrigen wie in Nr. 1.3.1 dargestellt.
1.4. Auf dem Dein Nachbar-Helferportal veröffentlichte Hilfsanfragen werden von Dein Nachbar nicht auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit hin überprüft, sondern unverändert so eingestellt, wie vom jeweiligen Hilfesuchenden vorgegeben.
1.5. Bei den Hilfsangeboten handelt es sich stets um solche von Dein Nachbar, auch wenn für diese ggf. eine Hilfsperson auftritt, die die Leistungen im Namen von Dein Nachbar letztlich ausführt.
1.6. Da die Identifizierung von Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist, kann Dein Nachbar die Richtigkeit der von Nutzern angegebenen Daten nur sehr begrenzt überprüfen (Abgleich Personalausweis mit Hilfsperson und Einsicht ins polizeiliche Führungszeugnis). Die Nutzer müssen sich insoweit in eigenem Interesse vor dem Abschluss von Verträgen mit anderen Nutzern selbst in geeigneter Weise über die Identität und Zuverlässigkeit ihres Vertragspartners informieren. Hierfür können Nut-zer im Dein Nachbar-Helferportal vorhandene Funktionen nutzen, z. B. ein hinterleg-tes polizeiliches Führungszeugnis einsehen.
1.7. Soweit Hilfsperson und Hilfesuchender diese Funktion nutzen, können über das Dein Nachbar-Helferportal Daten zur Leistungserbringung zusammengestellt, ausgewertet und Dein Nachbar zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen Daten handelt es sich dann um Daten, die (a) für die Erstellung von Rechnungsdokumenten (einschließlich von Gutschriftdokumenten), (b) den Einzug der Vergütung vom Hilfesuchenden an Dein Nachbar und (c) zur Ausbezahlung einer Vergütung oder Entschädigung durch Dein Nachbar an die Hilfsperson erforderlich sind. Konkret kann es sich dabei um Daten zum Zeitpunkt und zeitlichen Umfang der Leistungserbringung sowie den Da-ten (Name, Anschrift) von Hilfsperson und Hilfesuchendem handeln. Diese Daten können u. a. ferner enthalten: Pflegegrad, Leistungsbedarf, Pflegekasse und Versicherungsnummer.
2. Alltags-Hilfe: Vergütungsfreie Nutzung des Dein Nachbar-Helferportals als Hilfsperson
2.1. Eine Hilfsperson kann vergütungsfrei ein Nutzerkonto beantragen.
2.2. Ist eine Hilfsperson noch nicht Mitglied im Verein Dein Nachbar und/oder hat noch keine Vereinbarung über eine ehrenamtliche Tätigkeit für Dein Nachbar abgeschlossen (Letzteres auch als „Aufnahme in den Helferkreis“ und „Aufnahme als aktiver Helfer“ bezeichnet), kann die Hilfsperson eine entsprechende Mitgliedsan-frage im Dein Nachbar-Helferportal stellen. Nachdem die kostenfreie Mitgliedschaft der Hilfsperson von Dein Nachbar bestätigt ist und die Hilfsperson eine Kopie ihres polizeilichen Führungszeugnisses im Dein Nachbar-Helferportal hochgeladen hat oder die Hilfsperson Dein Nachbar anderweitig die Einsicht gewährt hat, wird das Nutzerkonto der Hilfsperson freigeschaltet. Endet die Mitgliedschaft, wird das Nutzer-konto wieder in den nicht-freigeschalteten Zustand versetzt.
2.3. Ist die Hilfsperson bereits Mitglied im Verein Dein Nachbar und hat eine Vereinbarung über eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Dein Nachbar e.V. abgeschlossen, kann die Hilfsperson dies bei der Registrierung angeben. Nachdem Dein Nachbar die Mitglied-schaft der Hilfsperson überprüft hat und die Hilfsperson eine Kopie ihres polizeilichen Führungszeugnisses im Dein Nachbar-Helferportal hochgeladen hat, oder die Hilfs-person Dein Nachbar anderweitig die Einsicht gewährt hat, wird das Nutzerkonto der Hilfsperson freigeschaltet. Endet die Mitgliedschaft, wird das Nutzerkonto wieder in den nicht-freigeschalteten Zustand versetzt.
2.4. Für eine Freischaltung ist zusätzlich die Durchführung einer Identitätsprüfung und ei-nes Kennenlerntermins erforderlich (Abschnitt B. § 4 Nr. 3).
2.5. Ist das Nutzerkonto einer Hilfsperson freigeschaltet, kann die Hilfsperson unter Ver-wendung ihres Nutzerkontos im Namen von Dein Nachbar auftreten und in deren Na-men Hilfsangebote (auch als „Anzeigen“ oder „Suchprofile“ bezeichnet) veröffentli-chen. Die Hilfsperson hat etwaige Vorgaben von Dein Nachbar ihr gegenüber bei der Einstellung von Hilfsangeboten einzuhalten. Den Entwurf einer solche Anzeige kann die Hilfsperson – soweit die Funktion technisch freigeschaltet ist – bereits vor der Freischaltung des Nutzerkontos entwerfen (aber noch nicht veröffentlichen).
2.6. Eine Hilfsperson kann mit einem Nutzerkonto nur für Dein Nachbar auftreten.
2.7. Die Anzeige wird nur veröffentlicht, solange das Nutzerkonto freigeschaltet und ge-mäß Abschnitt B registriert ist, das Nutzerkonto oder der Inhalt nicht vorläufig oder endgültig gesperrt ist und das Dein Nachbar-Helferportal technisch verfügbar ist (Ab-schnitt B § 2 Nr. 5).
3. Alltags-Hilfe: Nutzung des Dein Nachbar-Helferportals als Hilfesuchender
3.1. Durch die vergütungsfreie Registrierung als Hilfesuchender besteht unter Verwen-dung des Nutzerkontos ein Vollzugriff auf die Anzeigen-Datenbank für die Dauer der Registrierung, wobei die nachfolgenden Regelungen gelten.
3.2. Während des Vollzugriffs auf die Anzeigen-Datenbank sowie nach Freischaltung des Nutzerkontos gemäß B. § 4 Nr. 3 erhält der Hilfesuchende die Möglichkeit, Hilfsange-bote von Dein Nachbar aufzufinden, mit den jeweiligen Hilfspersonen in Kontakt zu treten und vergütungspflichtige Verträge mit Dein Nachbar hierzu abzuschließen. Ausschließlicher Vertragspartner des Hilfesuchenden ist Dein Nachbar. Für diese Verträge über die Hilfsleistung gelten die zusätzlichen Besondere Bestimmungen für Hilfesuchende in Bezug auf Hilfsleistungen (Unterstützung im Alltag / Verhinderungs-pflege)“ in Abschnitt C.
3.3. Nach der Erbringung der ersten Hilfsleistung (oder bei beabsichtigter wiederkehren-der Hilfsleistung: nach dem ersten Termin einer solchen) setzt die Vereinbarung wei-terer Hilfsleistungen (bzw. Termine) die kostenpflichtige Mitgliedschaft des Hilfe-suchenden im Verein Dein Nachbar e.V. voraus. Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung (informatorisch: Stand 20.07.2023 beläuft sich der Mitgliedsbei-trag auf 50 EUR jährlich, wobei keine zusätzliche Umsatzsteuer anfällt). Die Vereins-satzung für die Mitgliedschaft und die Beitragsordnung sind abrufbar unter: www.dein-nachbar.de/rechtliches
1. Der Nutzer kann verschiedene Inhalte im Dein Nachbar-Helferportal einstellen, ins-besondere Profilbilder, Anzeigen und damit zusammenhängende Texte, Informatio-nen und Dateien (nachfolgend auch als „Inhalte“ bezeichnet).
2. Sofern der Nutzer Inhalte einstellt und für bestimmte Dritte freigibt, werden diese Da-ten den bezeichneten Dritten, insbesondere anderen Nutzern, über das Dein Nach-bar-Helferportal zugänglich gemacht.
3. Der Nutzer verpflichtet sich, nur sachliche und wahrheitsgemäße Inhalte einzustellen. Inhalte, die (a) in keinem Zusammenhang mit sozialen Hilfsangeboten stehen, (b) strafbar sind (insbesondere Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedro-hung), (c) als pornographisch, vulgär oder obszön, belästigend oder in sonstiger Weise anstößig anzusehen sind, (d) verfassungsfeindlich, extremistisch, rassistisch oder fremdenfeindlich sind oder Inhalte, die von verbotenen Gruppierungen stammen, und/oder (e) in Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte oder sonstige Rechte Dritter) eingreifen, sind verboten und dürfen nicht eingestellt werden.
4. Von Hilfesuchenden eingestellte Inhalte werden von Dein Nachbar nicht überprüft.
5. Dein Nachbar behält sich vor, vom Nutzer eingestellte Inhalte vorläufig oder endgültig zu sperren. Namentlich ist Dein Nachbar berechtigt, Inhalte zu sperren, falls ein hin-reichender Verdacht besteht, dass eine Angabe nicht wahrheitsgemäß oder unsach-lich ist oder verbotene Inhalte (vorstehende Nr. 5) enthält. Ein hinreichender Verdacht liegt insbesondere vor, wenn Dein Nachbar von einem vermeintlich Verletzten abge-mahnt wird, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet, oder wenn Dein Nachbar Ermittlungen staatlicher Behörden bekannt werden. Dein Nachbar wird die Sperrung, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte be-schränken. Der Nutzer wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe in Textform vor oder gleichzeitig mit der Sperrung unterrichtet. Die Sperrung ist rückgängig zu machen, sobald der Verdacht entkräftet ist. Eine etwaige Vergütungspflicht besteht auch bei einer berechtigten Sperrung fort.
6. Nutzungsrechte:
6.1. Der Nutzer versichert, dass er über die Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten verfügt, soweit dies für die Nutzung der Inhalte über das Dein Nachbar notwendig ist, insbesondere zur Speicherung sowie öffentlichen Zugänglichmachung gegenüber anderen Nutzern sowie für die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen.
6.2. Der Nutzer räumt Dein Nachbar ein räumlich und zeitlich auf die Dauer des Nutzer-kontovertrags sowie zwei anschließende Monate beschränktes, übertragbares, unter-lizenzierbares und kostenloses Nutzungsrecht an den von ihm eingestellten Inhalten ein. Das Nutzungsrecht erfasst insbesondere das Recht, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten. Das Nutzungs-recht dient dazu, die Inhalte bestimmungsgemäß über das Dein Nachbar zugänglich zu machen, einschließlich der Anfertigung von Datensicherungen.
7. Der Nutzer haftet für die von ihm eingestellten Inhalte und stellt Dein Nachbar insofern von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich solcher von sonstigen Nutzern, frei, die diese gegen Dein Nachbar wegen solcher Inhalte geltend machen. Dies betrifft ins-besondere Rechtsverletzungen aufgrund der Speicherung, Veröffentlichung, Zugäng-lichmachung oder Weitergabe der Inhalte über oder im Zusammenhang mit dem Dein Nachbar-Helferportal sowie jegliche Ansprüche wegen der Inhalte selbst (z. B. im Hin-blick auf deren Richtigkeit hin). Der Nutzer ist verpflichtet, Dein Nachbar jeglichen Schaden zu ersetzen, der Dein Nachbar durch die Geltendmachung solcher Ansprü-che Dritter entsteht, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidi-gung. Dies gilt nur wenn den Nutzer ein Verschulden trifft. Die Verjährung des Frei-stellungsanspruchs von Dein Nachbar gegen den Nutzer beginnt erst, wenn die be-treffende Forderung des Dritten gegen Dein Nachbar fällig wird.
1. Dein Nachbar darf das Nutzerkonto (siehe Abschnitt B) vorläufig oder endgültig sper-ren, wenn der Verdacht besteht oder bereits feststeht, dass der Nutzer gegen gesetz-liche Vorschriften oder in erheblicher Weise gegen diese AGB verstößt, Rechte Dritter verletzt oder Dein Nachbar sonst ein berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein berechtigtes Interesse an der Sperrung eines Nutzerkontos hat Dein Nachbar, wenn die Sperrung zum Schutz eines oder mehrerer anderer Nutzer erforderlich ist, insbe-sondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass das Nutzerkonto zu betrügerischen oder sonst nicht nur unerheblich schädigenden Aktivitäten eingesetzt wird oder der Nutzer falsche Kontaktdaten angegeben hat (Verdachtsgründe). Die Sperrung wird auf das erforderliche Maß beschränkt. Eine endgültige Sperrung des Nutzerkontos erfolgt nur bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen. Der Nutzer wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe in Textform vor oder gleichzeitig mit der Sperrung unterrichtet. Die Sperrung ist rückgängig zu machen, sobald der Ver-dachtsgrund entkräftet ist. Eine etwaige Vergütungspflicht besteht auch bei einer be-rechtigten Sperrung fort.
1. Dein Nachbar stellt sicher, dass Nutzern während der Vertragslaufzeit Aktualisierun-gen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des Dein Nachbar-Helferportals erfor-derlich sind, bereitgestellt werden und der Nutzer über diese Aktualisierungen informiert wird.
2. Darüber hinaus darf Dein Nachbar Aktualisierungen vornehmen, nämlich (a) Anpas-sungen an den fortschreitenden Stand der Technik (z. B. aktualisierte Browserversi-onen und -standards) (b) Anpassungen an veränderte vertragliche Rahmenbedingungen (z. B. durch Vorgaben von Technologieplattformen wie Handyherstellern) (c) Er-gänzungen zusätzlicher Funktionen (z. B. zusätzliche Bezahlfunktionen, zusätzliche Kommunikationsmöglichkeiten, zusätzliche Identifikationsmöglichkeiten) (d) Anpas-sungen des Designs. Solche Aktualisierungen sind für den Nutzer mit keinen zusätz-lichen Kosten verbunden. Ferner wird der Nutzer klar und verständlich über solche Änderungen informiert.
1. Für die Leistungen gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
2. Der Nutzer kann Schadensersatz nur verlangen:
Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von Dein Nachbar der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für Dein Nachbar vor-hersehbaren Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Schadenersatzansprüche des Nutzers im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjäh-rungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Schadenersatzansprüche gegen Dein Nachbar aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Re-gelungen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.
Für Nutzer, die keine Verbraucher sind, gilt ferner: Eine etwaige verschuldensunab-hängige Haftung von Dein Nachbar für einen bei Vertragsschluss vorhandenen Man-gel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine ausdrücklich zugesicherte Ei-genschaft handelt oder Dein Nachbar den Mangel arglistig verschwiegen hat. Ver-braucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tä-tigkeit zugerechnet werden kann.
1. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
2. Der Vertrag, einschließlich dieser AGB, unterliegt dem materiellen Recht der Bundes-republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften in dem Land, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, für den Nutzer günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008).
1. Ein etwaiger Verbraucher-Widerruf hinsichtlich des Nutzerkontovertrags, einschließ-lich dieser AGB, ist gegenüber Dein Nachbar zu erklären. Der Nutzer wird, soweit erforderlich, gesondert über das Widerrufsrecht belehrt.
2. Der Vertrieb einer etwaigen mobilen App erfolgt ggf. über einen App-Marktplatz Drit-ter, sodass in diesem Fall ein etwaiger Widerruf hinsichtlich des App-Erwerbs an die-sen zu richten ist. Die Belehrungen zum Widerrufsrecht bzw. zur Rückerstattung sind dann dem jeweiligen App-Marktplatz zu entnehmen; für den Google Play Store abruf-bar unter support.google.com/googleplay/answer/2479637 und für den Apple App Store unter https://www.apple.com/de/shop/open/salespolicies.
3. Über einen etwaigen Verbraucher-Widerruf von Vertragserklärungen zu Hilfsleistun-gen von Dein Nachbar informiert Dein Nachbar ggf. gesondert. Entsprechende Wi-derrufe können Dein Nachbar gegenüber erklärt werden (siehe hierzu die Widerrufs-belehrung).
1. Informationen zum Datenschutz sind der gesonderten Datenschutzerklärung von Dein Nachbar zu entnehmen, soweit das Dein Nachbar-Helferportal oder Hilfsleistun-gen von Dein Nachbar betroffen sind.
2. Informationen etwaiger App-Marktplätze zu deren Datenschutz sind diesen App-Marktplätzen zu entnehmen; für den Google Play Store abrufbar unter poli-cies.google.com/privacy/ und für den Apple App Store unter https://www.apple.com/de/legal/privacy/.
1. Dein Nachbar ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/
3. Die E-Mail-Adresse von Dein Nachbar lautet: info@deinnachbar.de
1. Die Besonderen Bestimmungen in diesem Abschnitt B gelten für die Registrierung eines Nutzerkontos.
2. Die Bestimmungen in diesem Abschnitt B gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen im Abschnitt A.
1. Für die Nutzung des Dein Nachbar-Helferportals ist die Registrierung eines Nutzer-kontos erforderlich.
2. Im Bereich der Alltags-Hilfe kann ein Nutzer über das Nutzerkonto ein Profil hinterle-gen und Anzeigen für Hilfeleistungen einstellen (Helfer) bzw. nach Anzeigen für Hil-feleistungen von Helfern suchen (Hilfesuchende). Weitere Details zu den über das Nutzerkonto zugänglichen Leistungen ergeben sich aus A. § 2.
3. Für die Nutzung des Dein Nachbar-Helferportals wird ein Endgerät und eine Verbin-dung zum Internet benötigt.
4. Für Datenübertragungen können je nach Telekommunikationstarif und Internetanbin-dung (z. B. per Mobilfunk oder Festnetz) gesonderte, vom Nutzer selbst zu tragende Kosten entstehen.
5. Dein Nachbar stellt die Nutzung des Dein Nachbar-Helferportals wie in diesen AGB und einzelvertraglich beschrieben zur Verfügung und gewährleistet eine technische Verfügbarkeit von 98 % pro Kalenderjahr. Der Anspruch des Nutzers auf die Nutzung des Dein Nachbar-Helferportals besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Dein Nachbar kann die Verfügbarkeit der Leistungen von Dein Nachbar zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dein Nachbar berücksichtigt dabei, soweit es der Einzelfall zulässt (z. B. nicht bei etwaigen dringenden Sicherheitsmaßnahmen), die berechtigten Interessen des Nut-zers durch vorherige Information über die Zugriffsbeschränkungen.
6. Verpflichtungen zur Überlassung einer Dokumentation und/oder einer Bedienungs-anleitung werden über die im Dein Nachbar enthaltenen Hilfen erfüllt.
1. Der Nutzer verpflichtet sich, den Zugang zum Nutzerkonto gegen die unbefugte Nut-zung durch Dritte zu schützen.
2. Mehrfachregistrierung durch einen Nutzer, z. B. über verschiedene E-Mail-Adressen, sind unzulässig. Die Angaben des Nutzers im Rahmen der Registrierung müssen wahrheitsgemäß sein.
3. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.
4. Es obliegt dem Nutzer, regelmäßig eigene Sicherungen seiner Daten durchzuführen, z. B. Rechnungsdokumente.
1. Die Darstellung der Leistungen im Dein Nachbar-Helferportal stellt kein rechtlich bin-dendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung dar, einen Nutzerkonto-vertrag zu beantragen.
2. Für den Abschluss des Nutzerkontovertrags muss der Nutzer seinen Vor- und Nach-namen sowie seine E-Mail-Adresse angeben und ein Passwort wählen. Je nach ge-wähltem Nutzertyp (Hilfsperson oder Hilfesuchender) sind ggf. weitere Angaben mög-lich, die sich aus dem Registrierungsformular ergeben. Etwaige Eingabefehler kann der Nutzer vor der endgültigen Absendung seines Angebotes durch Überprüfung sei-ner Angaben erkennen und ggf. berichtigen. Der Nutzer erklärt durch Betätigung einer Schaltfläche rechtsverbindlich seinen Antrag auf Abschluss des Nutzerkontovertrags (auch als „Registrierung“ bezeichnet). Der Nutzer erhält eine entsprechende Bestäti-gung des Zugangs und zugleich die Annahme des Vertragsangebots an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Ferner erhält der Nutzer ein E-Mail, über das er seine E-Mail-Adresse bestätigen kann; der Abschluss des Vertrags ist von der Bestätigung der E-Mail-Adresse jedoch unabhängig. Nach Abschluss des Nutzerkontovertrags kann der Nutzer im Dein Nachbar-Helferportal weitere Angaben zu den angebotenen bzw. gewünschten Leistungen vornehmen.
3. Für die Freischaltung des Nutzerprofils ist die Durchführung eines Identifikationsver-fahrens (online) erforderlich sowie die Durchführung eines persönlichen Kennenlern-termins (vor Ort oder online). Scheitert das Identifikationsverfahren, steht jeder Partei ein sofortiges Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Registrierung zu. Nach der Durchführung des persönlichen Kennenlerntermins steht jeder Partei nach freiem Ermessen ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, das innerhalb von 14 Tagen zu erklären ist, zu. Wird ein Termin zum persönlichen Kennenlernen nicht binnen 3 Monaten nach Registrierung durchgeführt, steht jeder Partei ein Sonderkündigungs-recht binnen 14 Tagen nach Ablauf dieser 3 Monate zu. Freischaltung im Sinne dieser Nr. bedeutet, dass das Nutzerkonto funktional genutzt werden kann, insbesondere Hilfsangebote bzw. Hilfsanfragen freigegeben werden können. Die Regelung zur Frei-schaltung in Abschnitt A. § 2 Nr. 2 bleibt unberührt.
4. Der Vertragstext wird von Dein Nachbar nach dem Vertragsschluss nicht für den Nutzer zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird dem Nutzer jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.
5. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
6. Dein Nachbar hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
7. Das Nutzerkonto steht unverzüglich nach dem erfolgreichen Abschluss des Nutzer-kontovertrags und der Bestätigung der E-Mail-Adresse zur Verfügung. Je nach ge-wünschten Leistungen sind ggf. weitere Eingaben erforderlich, z. B. kann eine Identitätsprüfung zu durchlaufen sein. Eine Freischaltung des Nutzerkontos erfolgt nach einem persönlichen Kennenlerntermin (vor Ort oder online) und – wenn der Nutzer eine Hilfsperson ist – nach Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Füh-rungszeugnisses sowie der Bestätigung der Mitgliedschaft und dem Abschluss einer Vereinbarung über eine ehrenamtliche Tätigkeit gemäß Abschnitt A. § 2 Nr. 2.
8. Eine Anleitung ist als Onlinehilfe vorhanden. Ein Zubehör oder Kundendienst sind weder erforderlich noch geschuldet.
Der Nutzer verpflichten sich, keine Handlungen vorzunehmen, die die Soft- oder Hardware oder die Leistungsfähigkeit eines Computers von Dein Nachbar oder eines von Dein Nachbar für die Leistungserbringung genutzten Servers beeinträchtigen, beschädigen oder zerstören können, insbesondere keine schadcodebehafteten Inhalte einzustellen, unerwünschte Nachrichten („Spam“) zu versenden oder das Dein Nachbar oder Teile hiervon zum Erliegen zu bringen („Denial of Service“).
1. Der Nutzerkontovertrag kommt mit Dein Nachbar zustande.
2. Beim Vertrieb einer ggf. gesonderten mobilen App und bei „In-App-Käufen“ sowie für die Abwicklung der Zahlung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) handeln der vom Nutzer verwendete App-Marktplatz sowie die Helferportal GmbH & Co. KG, Tas-silostr. 18, 82131 Gauting, als Vertriebspartner von Dein Nachbar.
2.1. Der Apple App Store wird von der Apple Distribution International Ltd. mit Sitz in Hol-lyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland, angeboten. Die AGB finden sich im App-Marktplatz des Nutzers und hinsichtlich Deutschland hier: https://www.apple.com/le-gal/internet-services/itunes/de/terms.html
2.2. Der Google Play Store wird von der Google Commerce Limited mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, angeboten. Die AGB finden sich im App-Marktplatz des Nutzers und hinsichtlich Deutschland hier: https://play.google.com/intl/de_de/about/play-terms/
1. Für Hilfsperson und Hilfesuchenden ist die Registrierung des Dein Nachbar-Helfer-portals selbst vergütungsfrei (siehe jedoch die folgenden Nrn. 2 und 3).
2. Für Hilfesuchende: Unabhängig von dem Vorstehenden fallen Vergütungen im Ver-hältnis zwischen Hilfesuchendem und Dein Nachbar für die Hilfsleistungen im Bereich der Alltags-Hilfe an, die über das Dein Nachbar-Helferportal gesondert dargestellt und vereinbart werden.
3. Für Hilfesuchende: Nach der Erbringung der ersten Hilfsleistung (oder bei beabsich-tigter wiederkehrender Hilfsleistung: nach dem ersten Termin einer solchen) setzt die Vereinbarung weiterer Hilfsleistungen (bzw. Termine) die kostenpflichtige Mitglied-schaft des Hilfesuchenden im Verein Dein Nachbar e.V. voraus, wie in A. § 2 Nr. 3.3 näher beschrieben.
1. Der Nutzerkontovertrag läuft zunächst für einen Monat und verlängert sich anschlie-ßend um jeweils einen Monat (nachfolgend als „Vertragsperiode“ bezeichnet).
2. Der Nutzer kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende einer Vertragsperiode kündigen.
3. Falls über das Nutzer-Konto ein Vertrag über Hilfsleistungen abgeschlossen wurde und die Hilfsleistungen oder die Gegenleistung noch nicht vollständig erbracht sind, steht dem Nutzer alternativ zur Kündigung (soweit technisch vorhanden) die Möglich-keit zur Verfügung, das Nutzerkonto in einen „Kündigungsstatus“ zu versetzen. Dies bedeutet, dass die Funktionen des Dein Nachbar-Helferportals soweit eingeschränkt sind, dass nur noch die Abwicklung der Hilfsverträge im Bereich der Alltags-Hilfe, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bestehen und noch nicht abge-schlossen sind, möglich ist. Sind auch solche Verträge hinsichtlich der Hauptleis-tungsverpflichtungen abgeschlossen, tritt die vollumfänglich Kündigungswirkung ein.
4. Dein Nachbar kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende einer Vertragsperiode kündigen.
5. Die vorstehend dargestellten Kündigungen sind in Text- oder Schriftform oder über eine Funktion im Dein Nachbar-Helferportal zu erklären. Eine Kündigung durch den Nutzer kann an info@deinnachbar.de gesendet werden, es sei denn Dein Nachbar teilt nachgehend in Text- oder Schriftform eine andere E-Mail-Adresse mit. Eine Kündigung durch Dein Nachbar kann an die im Dein Nachbar-Helferportal vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden.
6. Die Kündigung des Nutzerkontovertrags hat keine Auswirkungen auf eine etwaige Mitgliedschaft im Verein Dein Nachbar. Eine ggf. gewünschte Kündigung der Mitgliedschaft ist gesondert oder ausdrücklich zu erklären.
7. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Dein Nachbar ist berechtigt, sämtliche Inhalte und sonstige Daten des Nutzers mit Wirksamwerden der Kündigung zu löschen. Es obliegt dem Nutzer, sämtliche Daten zuvor zu speichern oder anderweitig zu sichern.
1. Die Leistungen dürfen nur von hilfebedürftigen Menschen, die infolge ihres körperli-chen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sindoder von Personen, die zum Personenkreis des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung zählen in Anspruch genommen werden.
2. Die durch Dein Nachbar e.V. erbrachten Leistungen sind keine pflegerischen Tätig-keiten, sondern lediglich Unterstützungsleistungen, die durch ehrenamtlich enga-gierte Laienhelfer des Vereins, erbracht werden. Im Bundesland Bayern verfügt Dein Nachbar e.V. über eine Anerkennung als nach Landesrecht anerkannter Dienst gemäß § 45a SGB XI, so dass die erbrachten Leistungen in diesem Bundesland über den Entlastungsbetrag erstattet werden können und auf den Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen angerechnet werden können. In allen Bundesländern kann Dein Nachbar e.V. Leistungen der Verhinderungspflege sowie für Selbstzahler erbringen.
3. Der Hilfesuchende benötigt Unterstützung im Alltag und/oder Verhinderungspflege (auch als „Hilfsleistungen“ bezeichnet). Hierfür möchte er die ehrenamtlichen Mitar-beiter von Dein Nachbar e.V. in Anspruch nehmen und vereinbart deshalb über das Dein Nachbar-Helferportal, u. a. über www.deinnachbar-hilfe.helferportal.de erreich-bar, entsprechende Hilfsleistungen. Hilfegesuche können auch telefonisch oder im persönlichen Gespräch aufgegeben werden. In München steht Dein Nachbar e.V. un-ter Tel. 089-96040400 oder info@deinnachbar.de und in Bad Vilbel unter Tel. 0800-8844288 oder hessen@deinnachbar.de gerne zur Verfügung.
1. Die Leistungen bestimmen sich hinsichtlich Art, Inhalt und Umfang nach dem, was Dein Nachbar e.V. und der Hilfesuchende über das Dein Nachbar-Helferportal ver-einbart haben. Eine Zusammenfassung hierüber wird dem Hilfesuchenden per E-Mail übermittelt.
2. Der Hilfesuchende hat den ungehinderten Zugang zum Leistungsort zum Zwecke der Leistungserbringung sicherzustellen.
3. Für vereinbarte Ersttermine sowie für vereinbarte Folgetermine bei wiederkehrenden Hilfeleistungen wird – soweit mit dem Hilfesuchenden nichts Abweichendes geregelt ist – nur das Datum und die Startzeit verbindlich vereinbart. Falls eine Dauer ange-geben wird, dient dies – soweit mit dem Hilfesuchenden nichts Abweichendes gere-gelt ist – lediglich der besseren Planung der Hilfsleistung. Die Vergütung und Taktung für Hilfesuchende ergibt sich aus C. § 5 Nr. 1.
4. Nach der Erbringung der ersten Hilfsleistung (oder bei beabsichtigter wiederkehren-der Hilfsleistung: nach dem ersten Termin einer solchen) setzt die Vereinbarung wei-terer Hilfsleistungen (bzw. Termine) die kostenpflichtige Mitgliedschaft des Hilfe-suchenden im Verein Dein Nachbar e.V. voraus. Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung (informatorisch: Stand 20.07.2023 beläuft sich der Mitgliedsbeitrag auf 50 EUR jährlich, wobei keine zusätzliche Umsatzsteuer anfällt). Die Vereinssatzung für die Mitgliedschaft und die Beitragsordnung sind abrufbar unter: www.dein-nachbar.de/rechtliches
1. Die Leistungen werden von ehrenamtlichen Helfern (auch als „Hilfspersonen“ be-zeichnet) erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung mit den Wünschen des Hilfesuchenden nach Maßgabe der über das Dein Nachbar-Helferportal verein-barten Einzelheiten.
2. Der Hilfesuchende kann sich über die Qualifikation von Hilfspersonen, die für den Dein Nachbar e.V. auftreten, im Dein Nachbar-Helferportal informieren. Unterlagen zur Qualifikation der Hilfspersonen (z. B. Schulungszertifikate, aktuelles Führungs-zeugnis) sind im Dein Nachbar-Helferportal hinterlegt.
1. Der Hilfesuchende bestätigt den Erhalt der Leistungen im Dein Nachbar-Helferportal. Vom Hilfesuchenden kann zudem eine händische Bestätigung verlangt werden.
2. Der Hilfesuchende erhält nach Monatsende eine Rechnung per Email, die jeden Ein-satz mit Datum, Dauer, Art der Leistung, Stundensatz, sowie die fälligen Entgelte listet und gegebenenfalls bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung eingereicht werden kann. Bei Vorliegen einer Abtretungserklärung rechnet Dein Nachbar e.V. alternativ direkt gegenüber der Pflegekasse des Hilfesuchenden ab.
3. Im Dein Nachbar-Helferportal ist eine Übersicht über die erbrachten Leistungen für den Hilfesuchenden abrufbar.
1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem über das Dein Nachbar-Helferportal vereinbarten Preis. Ansonsten gilt das Folgende:
Der Preis für die Abrechnung der erbrachten Leistungen beträgt 25,- € pro Stunde inkl. USt. Für Begleitdienste mit einem Kraftfahrzeug werden zusätzlich 0,30 € inkl. USt. je Kilometer berechnet. Pro Einsatz wird mindestens eine volle Stunde abgerechnet. Weitere Leistungen werden pro angefangenen fünf Minuten vergütet. Zur Absage gilt die Regelung in Abschnitt C. § 6.
Dein Nachbar e.V. erstellt monatlich eine Rechnung über die im Abrechnungszeit-raum erbrachten Leistungen, die von dem Hilfesuchenden zu zahlen sind und versendet diese per E-Mail. Der Rechnung wird eine Übersicht über die im Abrech-nungszeitraum erbrachten Leistungen beigefügt, wie in Abschnitt C. § 4 Nr. 2 darge-stellt. Der Hilfesuchende erteilt dem Dein Nachbar e.V. im Dein Nachbar-Helferportal bis auf Widerruf ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat über das die fälligen Rechnungs-beträge monatlich eingezogen werden.
Es fällt zudem der Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft im Dein Nachbar e.V. an, wie in Abschnitt C. § 2 Nr. 4 beschrieben, es sei denn es handelt sich um den allersten Hilfsauftrag des Hilfesuchenden, der noch ohne Mitgliedschaft erteilt werden kann.
2. Der Hilfesuchende wird darauf hingewiesen, dass er Kosten für Angebote zur Un-terstützung im Alltag unter den Voraussetzungen des § 45a Abs. 4 SGB XI (Entlas-tungsleistungen) oder § 45b Abs. 1 S. 3 Nr. 4 SGB XI (bis zu 40% des Sachleis-tungsbudgets) erstatten lassen kann, wenn der Dein Nachbar e.V. in dem entspre-chenden Bundesland über eine Anerkennung nach § 45a Abs. 1 verfügt und ge-schulte Hilfspersonen zum Einsatz kommen. Siehe hierzu Abschnitt C. § 1 Nr. 2. Zu-ständig für die Erstattung ist seine Pflegekasse, der Sozialleistungsträger, sein priva-tes Versicherungsunternehmen oder im Falle der Beihilfeberechtigung anteilig die Beihilfefestsetzungsstelle.
3. Der Hilfesuchende wird darauf hingewiesen, dass er Kosten für Verhinderungs-pflege unter den Voraussetzungen des § 39 SGB XI von seiner Pflegekasse erstatten lassen kann.
4. Der Hilfesuchende hat sich um die Erstattung der Kosten bei seiner Pflegekasse, sei-nem Sozialleistungsträger oder seinem privaten Versicherungsunternehmen bzw. der Beihilfefestsetzungsstelle selbst zu kümmern und ggf. entsprechende Anträge zu stel-len. Dein Nachbar e.V. kann auf Anfrage des Hilfesuchenden hierbei Unterstützung im angemessenen Umfang leisten. Über eine Abtretungserklärung ist auch eine di-rekte Abrechnung des Vereins mit den gesetzlichen Pflegekassen möglich.
5. Nimmt der Hilfesuchende Leistungen zur Unterstützung im Alltag in Anspruch, die den jeweils für ihn geltenden Erstattungsbetrag aus § 45a oder § 45b SGB XI über-steigen, dennoch in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des überstei-genden Betrages gegen seine Pflegekasse, seinen Sozialleistungsträger oder sein privates Versicherungsunternehmen bzw. die Beihilfefestsetzungsstelle; diese Leis-tungen hat der Hilfesuchende als Selbstzahler zu vergüten. Gleiches gilt, wenn die Erstattung der Leistungen durch die Pflegekasse, den Sozialleistungsträger, das pri-vate Versicherungsunternehmen oder die Beilhilfefestsetzungsstelle berechtigt oder unberechtigt, abgelehnt werden.
Dasselbe gilt für Leistungen der Verhinderungspflege, die den gesetzlichen Erstat-tungsbetrag übersteigen. Die Höhe des gesetzlichen Erstattungsbetrags hinsichtlich der Verhinderungspflege ergibt sich aus § 39 Abs. 1 SGB XI in seiner jeweils gültigen Fassung.
Der Mitgliedsbeitrag ist insoweit nicht über die Pflegekasse erstattungsfähig.
6. Wenn und soweit die Vergütungen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen, insbesondere wegen der Veränderung der Personal- und/oder Sachkosten, die den Vergütungen zugrunde liegen, ist Dein Nachbar e.V. berechtigt, von dem Leistungsnehmer die Zustimmung zu deren angemessener An-passung zu verlangen. Der Anspruch auf Zustimmung hierauf besteht vier Wochen nach Zugang einer Erklärung bei dem Leistungsnehmer, in welchem die Preisverän-derung angekündigt und begründet worden ist. Der Leistungsnehmer kann eine aus-drückliche schriftliche Zustimmung hierzu durch Zahlung der veränderten Vergütun-gen ersetzen. Für den Fall, dass der Leistungsnehmer der Vergütungserhöhung nicht zustimmen möchte, kann er stattdessen diesen Vertrag auf den Erhöhungszeitpunkt kündigen; diese Kündigungserklärung muss bis spätestens zum Erhöhungszeitpunkt bei eingegangen sein.
1. Der Hilfesuchende kann, vereinbarte Termine zur Leistungserbringung mindestens 24 Stunden vor dem Einsatz absagen, wenn er die Hilfsleistungen nicht mehr in An-spruch nehmen möchte; die vereinbarte Vergütung ist dann nicht mehr geschuldet. Die Absage eines Termins weniger als 24 Stunden vor dem Einsatz ist aus wichtigem Grund zulässig, ohne dass die vereinbarte Vergütung zu zahlen ist. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise bei Notfällen oder anderen unvorhergesehenen Ereignis-sen, wie einer stationären Aufnahme in ein Krankenhaus, vor.
2. Kommt der Hilfesuchende dieser Obliegenheit nicht nach, kann Dein Nachbar e.V., die für den Einsatz vereinbarte Vergütung, abzüglich der ersparten Aufwendungen, verlangen.
3. Die Regelungen des Abschnitts C. § 7 bleiben unberührt.
1. Der Hilfesuchende ist jederzeit und ohne Nennung von Gründen zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Die Auswirkungen der Kündigung auf die Vergütung richten sich nach § 6. Das Recht des Hilfesuchenden zur außerordentlichen Kündigung aus wich-tigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2. Dein Nachbar e.V. ist mit einer Frist von 2 Wochen ohne Nennung der Gründe zur Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
3. Die Kündigung des Vertrages wird über das Dein Nachbar-Helferportal erbeten. An-sonsten hat die Kündigung in Text- oder Schriftform zu erfolgen.
4. Die Kündigung dieses Vertrags hat keine Auswirkungen auf eine etwaige Mitglied-schaft im Dein Nachbar e.V. Eine ggf. gewünschte Kündigung der Mitgliedschaft ist gesondert oder ausdrücklich zu erklären.
1. Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertrags-schluss führen
1.1. Dein Nachbar e.V., Agnes-Bernauer-Str. 90, 80687 München (nachfolgend auch als „Hilfsorganisation“ bezeichnet) und Hilfsperson werden auch als „Helfer“ bezeichnet. Dein Nachbar e.V., Hilfsperson und Hilfesuchende werden auch als „Nutzer“ bezeich-net. Hilfsangebote erfolgen stets durch den Dein Nachbar e.V., auch wenn für diesen ggf. eine Hilfsperson auftritt, die die Leistungen im Namen des Dein Nachbar e.V. letztlich ausführt.
1.2. Der Ablauf der Kontaktaufnahme und ggf. des Vertragsabschlusses zwischen dem Dein Nachbar e.V. und dem Hilfesuchenden wird über das Dein Nachbar Portal wie folgt ermöglicht:
1.2.1. Die Darstellung der Leistungen im Dein Nachbar Portal stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung dar, eine Hilfsleistung verbindlich anzufragen.
1.2.2. Eine registrierte Hilfsperson stellt im Namen des Dein Nachbar e.V. ein Hilfsangebot mit den Details zum Hilfsangebot ein. Ein Hilfesuchender stellt eine Hilfsanfrage mit den Details zur gewünschten Hilfe ein. Dem Hilfesuchenden werden die Anzahl der möglichen Helfer angezeigt; angezeigt werden dabei nur „100%-Treffer“, also Hilfs-angebote, die vollständig den Suchkriterien des Hilfesuchenden entsprechen. Der Hil-fesuchende kann sodann „Hilfsanfrage jetzt freigeben“ auswählen. Hilfspersonen, de-ren Hilfsangebot auf die Suchanfrage passen (100%-Treffer), wird eine einge-schränkte Version der Hilfsanfrage angezeigt; „eingeschränkt“ bedeutet, dass nur die sachlichen Details angezeigt werden, jedoch nicht der Name oder die Kontaktdaten des Hilfesuchenden. Helfer können rechtlich unverbindlich ihr Interesse an der Hilfs-anfrage äußern. Die Hilfsangebote von Hilfspersonen, die ihr Interesse erklärt haben, werden dem Hilfesuchenden sodann mit sämtlichen Informationen zum Hilfsangebot (also insbesondere mit Namen, ggf. Foto, Kurzbeschreibung und den Angebotsdetails, z. B. der gewünschten Vergütung) angezeigt. Der Hilfesuchende kann ein sol-ches Hilfsangebot auswählen und wird sodann zu einer „Auftragsseite“ des Dein Nachbar e.V., für die die Hilfsperson auftritt, geleitet, auf der der Hilfesuchende rechtsverbindlich einen Antrag auf Abschluss eines Vertrags über Hilfsleistungen durch Betätigung einer Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ stellen kann (Ange-bot). Es kann sich optional eine telefonische Kontaktaufnahme für ein persönliches Kennenlernen anschließen. Der Helfer kann sodann rechtlich verbindlich annehmen (Annahme) oder ablehnen. Der Hilfesuchende erhält eine Bestätigung des Zugangs des Angebots an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Mit einem gesonderten E-Mail wird dem Hilfesuchenden die Annahme oder Ablehnung mitgeteilt. Sollten Hil-fesuchender und Helfer Folgeaufträge oder wiederkehrende Hilfeleistung vereinbaren wollen, kann dies im Anschluss an einen Ersttermin im Dein Nachbar Portal erfolgen (siehe folgende Nr. 2.3).
1.2.3. Möchte der Hilfesuchende eine wiederkehrende Hilfeleistung (z. B. wöchentlich am Montag um 15 Uhr) hinterlegen, kann der Hilfesuchende dies bei der Einstellung sei-ner Hilfsanfrage angeben. Es wird sodann verbindlich nur ein Ersttermin vereinbart. Nach Abschluss des Ersttermins wird dem Hilfesuchenden im Dein Nachbar Portal vorgeschlagen, regelmäßige Folgetermine als Hilfsanfrage für den bislang ausge-wählten Helfer einzustellen. Der Hilfesuchende kann diesem Vorschlag folgen oder nicht. Folgt der Hilfesuchende dem Vorschlag, wird er zu einer „Auftragsseite“ des Dein Nachbar e.V., für die die Hilfsperson auftritt, geleitet, auf der der Hilfesuchende eine rechtlich verbindliche Hilfsanfrage (Angebot) stellen kann, die der Helfer sodann rechtlich verbindlich annehmen (Annahme) oder ablehnen kann. Über das Dein Nach-bar Portal wird der ausgewählte Helfer sodann gemäß den Erklärungen auf der Auftragsseite informiert.
1.2.4. Für vereinbarte Ersttermine sowie für vereinbarte Folgetermine bei wiederkehrenden Hilfeleistungen wird – soweit Hilfesuchender und Helfer nichts Abweichendes gere-gelt haben – nur das Datum und die Startzeit verbindlich vereinbart. Falls eine Dauer angegeben wird, dient dies – soweit Hilfesuchender und Helfer nichts Abweichendes geregelt haben – lediglich der besseren Planung der Hilfsleistung.
1.2.5. Darüber hinaus steht Hilfspersonen über das Dein Nachbar Portal die Funktion zur Verfügung, aktuelle Hilfsanfragen (ohne Namen und Kontaktdaten der Hilfesuchen-den) regional über eine Liste oder Karte darzustellen. Hilfspersonen können derart Hilfsanfragen auswählen und ihr Interesse erklären. Der Ablauf ist im Übrigen wie in der vorstehenden Nr. dargestellt.
1.2.6. Etwaige Eingabefehler im Rahmen der Angebotsabgabe kann der Hilfesuchende vor der endgültigen Absendung seines jeweiligen Angebots durch Überprüfung seiner Angaben auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und ggf. berichtigen.
1.2.7. Angaben dazu, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel ak-zeptiert werden, erfolgen direkt auf dem Dein Nachbar Portal.
2. Weitergehende Informationen
2.1. Der Vertragstext wird vom Dein Nachbar e.V. nach dem Vertragsschluss nicht für den Hilfesuchenden zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird dem Hilfesuchenden jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.
2.2. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
2.3. Dein Nachbar e.V. hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
2.4. Die wesentlichen Eigenschaften und der Gesamtpreis sowie die Gültigkeitsdauer be-fristeter Angebote des Dein Nachbar e.V. sind den Detailbeschreibungen der einzel-nen Waren im Dein Nachbar Portal sowie den dort in Bezug genommenen Unterlagen zu entnehmen.
Die Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Link „Datenschutz“ im Dein Nachbar-Helferportal.
1. Mit Mitgliedern des Vereins Dein Nachbar e.V., die sich als ehrenamtliche Helferinnen oder Helfer auf www.deinnachbar.de registrieren, wird die Vereinbarung aus diesem Abschnitt D zwischen der registrierten Helferin bzw. dem Helfer (im Folgenden „die/der Ehrenamtliche“) und dem Verein Dein Nachbar e.V. geschlossen.
2. Dein Nachbar e.V. mit Sitz in der Agnes-Bernauer-Str. 90 in 80687 München, einge-tragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts München unter VR 205929 und ver-treten durch die Vorstände Thomas Oeben, Dr. Christoph Klein und Stefan Weis ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Zweck der selbstlosen Unterstützung von Perso-nen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder von Personen, die zum Personenkreis des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung zählen. Der Verein fördert die Altenhilfe und das bürgerschaft-liche Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Zweck des Vereins ist es auch, ergänzend zu und in Abstimmung mit den jeweils bestehenden sozialen Einrichtungen der Kirchen, Kommunen, Verbände und Gruppen im Dienst der Lebensqualität vor allem älterer und bedürftiger Menschen Leistungsangebote zu initiieren, zu fördern, selbst zu erreichten und zu führen.
3. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die ehrenamtliche Tätigkeit im Verein Dein Nachbar e.V.
4. Soweit sich eine Hilfsperson aktuell gemäß Abschnitt A. § 2 Nr. 2 registriert, gelten die Regelung aus dem vorliegenden Abschnitt D, sobald die Mitgliedschaft beantragt und bestätigt ist.
1. Die/Der Ehrenamtliche nimmt ab dem Zeitpunkt der Annahme der Registrierung und der Mitgliedschaft in dem Verein Dein Nachbar e.V. durch den Dein Nachbar e.V. eine ehrenamtliche Tätigkeit für Dein Nachbar e.V. wahr.
2. Sie/er übernimmt die Aufgaben, gemäß den Absprachen und Abstimmungen mit Dein Nachbar e.V. Im Rahmen der Tätigkeit für Dein Nachbar e.V. darf keine Gesundheits- und Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege erbracht werden.
1. Die/Der Ehrenamtliche wird nicht erwerbsmäßig für Dein Nachbar e.V. tätig. Die Über-nahme der Tätigkeiten erfolgt vielmehr freiwillig, unentgeltlich und aus uneigennützi-gen Motiven. Es wird kein Arbeitsverhältnis durch diese Vereinbarung begründet; es ergeben sich keine Ansprüche auf Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
2. Die/Der Ehrenamtliche ist in der zeitlichen Gestaltung ihrer/seiner ehrenamtlichen Tä-tigkeit frei; insbesondere unterliegt er keinen Dienstplänen oder Weisungen hinsicht-lich des Zeitpunkts und/oder Umfangs seiner Tätigkeit. Die zu erbringenden Leistun-gen, die Einsatzzeit und der Einsatzort legt der/die Ehrenamtliche mit der/dem Hilfesuchenden fest.
3. Die/Der Ehrenamtliche darf nicht mehr als 13 Stunden pro Woche für Dein Nachbar e.V. ehrenamtlich tätig werden.
4. Die/der Ehrenamtliche darf ausschließlich die folgende Leistungen für Dein Nachbar e.V. erbringen:
Die Erbringung von Leistungen der Krankenpflege ist ausgeschlossen.
1. Die/der Ehrenamtliche verpflichtet sich, die übernommenen Aufgaben zuverlässig und verantwortungsvoll durchzuführen.
2. Das von Dritten in Dein Nachbar e.V. gesetzte Vertrauen gründet auf der Einhaltung ethischer und rechtlicher Verantwortung als Verein. Wie Dein Nachbar e.V. in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, hängt entscheidend von dem Verhalten jedes ein-zelnen Ehrenamtlichen ab. Alle Ehrenamtlichen müssen die geltenden Gesetze, Vor-schriften und internen Vorgaben und Regeln beachten. Dein Nachbar e.V. erwartet von allen Ehrenamtlichen persönliche Integrität und verantwortungsbewusstes Handeln.
3. Die/der Ehrenamtliche ist damit einverstanden, dass Dein Nachbar e.V. nach Erbrin-gung der ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Hilfesuchenden Erkundigungen über de-ren Zufriedenheit mit der Tätigkeitserbringung einholt.
4. Die/der Ehrenamtliche hat sich die erbrachten Leistungen von den Hilfesuchenden auf den dafür bereitgestellten Einsatzlisten mit händischer Unterschrift bestätigen zu lassen und stellt diese Dein Nachbar e.V. am Ende des Monats, z. B. postalisch oder per E-Mail, bereit.
5. Die/der Ehrenamtliche versichert, im Rahmen ihres/seines Engagements nicht für eine Religionsgemeinschaft, weltanschauliche Organisation oder politische Partei zu werben und gegenüber den Betreuten insofern Neutralität zu wahren und insbeson-dere nicht an die Lehre von Ron Hubbard („Scientology“) zu glauben, kein Mitglied der Vereinigungskirche („Mun-Sekte“) zu sein und keiner extremistischen Organisa-tion oder Sekte anzugehören.
1. Die/Der Ehrenamtliche ist verpflichtet, Dein Nachbar e.V. ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf, vorzulegen. Sollte sich nach Vertragsunterzeichnung an den Unterlagen etwas ändern, ist die/der Ehrenamtliche verpflichtet, Dein Nachbar e.V. hierüber unverzüglich zu unterrichten. Die/der Ehrenamtliche ist verpflichtet, im Abstand von mindestens fünf Jahren, ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen.
2. Diese Vereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass in dem Füh-rungszeugnis des Ehrenamtlichen keine Einträge (gleich welcher Art) vorhanden sind.
3. Die/Der Ehrenamtliche kann das Führungszeugnis und etwaige Änderungen über deinnachbar.helferportal.de vorlegen bzw. mitteilen, soweit hierzu eine techni-sche Funktion vorgesehen ist. Alternativ kann die Überlassung per Briefpost oder per-sönlich erfolgen.
1. Die/der Ehrenamtliche erhält von Dein Nachbar e.V. eine Aufwandsentschädigung für ihr/sein Engagement. Es bleibt der/dem Ehrenamtlichen überlassen, ob sie/er eine Aufwandsentschädigung für die von ihr/ihm erbrachten Leistungen geltend macht. Der maximale Satz für die Aufwandsentschädigung beträgt 8,00 EUR je voller Be-treuungsstunde und 12,00 EUR je voller Stunde für Reinigungsleistung. Die Taktung beträgt zunächst 60 Minuten und nach Ablauf der ersten Stunde je Einsatz: 5 Minuten. Die minimal abzurechnende Zeit beträgt somit 1 Stunde je Einsatz. Aufwände für An- und Abfahrten (gleich, ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einem privaten Kfz oder sonstigen Verkehrsmitteln) werden nicht erstattet oder entschädigt. Mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung sind sämtliche zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages fälligen Auslagen (insbesondere Telekommunikations-, Fahrt und Reisekosten sowie Teilnahme- und Eintrittsgelder für Aktivitäten während der Leistungserbringung) ab-gegolten. Ausgenommen hiervon sind Begleitdienste unter Benutzung eines privaten PKW (also Leistungen während der Betreuung, ohne An- oder Abfahrt zum Hilfesu-chenden); hierfür kann gegen Vorlage entsprechender Nachweise zusätzlich eine Auslagenpauschale von EUR 0,30/km geltend gemacht werden.
2. Ehrenamtlichen ist es untersagt, Sach- oder Geldgeschenke, Dienstleistungen oder sonstige Vorteile anzunehmen, die ihnen im Zusammenhang mit ihren ehrenamtli-chen Tätigkeiten von Hilfesuchenden oder anderen Personen, die möglicherweise Einfluss auf die Leistungen der/des Ehrenamtlichen nehmen möchten, angeboten werden. Angemessene Sachgeschenke unter der Bagatellgrenze von 15,00 EUR pro Monat je Hilfesuchenden dürfen angenommen werden, solange sie freiwillig gewährt werden und nicht der Eindruck entsteht, dass der Gegenüber eine Gegenleistung erwartet.
3. Die Aufwandsentschädigung wird bis zum 10ten des Folgemonats auf das vom Ehrenamtlichen hinterlegte Konto überwiesen, wenn der Nachweis über die Einsatzstun-den bis zum 2ten des Folgemonats an Dein Nachbar e.V. übermittelt wurde.
4. Die/der Ehrenamtliche wird darauf hingewiesen, dass Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG nur bis zu einer Höhe von derzeit 3.000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei der/dem Ehrenamtlichen. Bei Bestehen oder Aufnahme einer weiteren ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG ist sie/er verpflichtet, diese Dein Nachbar e.V. unverzüglich mitzuteilen.
1. Für den Fall, dass die/der Ehrenamtliche Unterstützungsleistungen im Alltag über-nimmt, die mit der Pflegekasse über das Budget der Entlastungsleistungen oder der umgewandelten Sachleistungen verrechnet werden sollen, oder die Fachkräfte des Vereins es aufgrund der Erkrankung der Hilfesuchenden es als notwendig erachten, hat sie/er vor dem Einsatz eine Schulung im durch das zuständige Landesministerium vorgegebenen Umfang (siehe Verordnung des jeweiligen Bundeslandes über die An-erkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch Sozial-gesetzbuch) zu absolvieren. Um für die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Behinderung eingesetzt werden zu können, muss eine zusätzliche Fortbildungsreihe absolviert werden und ein Masernimpfschutz bestehen.
2. Die Schulung nach § 45 SGB XI ist für alle Ehrenamtlichen des Dein Nachbar e.V. kostenfrei.
3. Die/der Ehrenamtliche veröffentlicht ihr/sein Zertifikat über seine Schulung und Fort-bildungen zur Erbringung von Unterstützungsleistungen im Alltag auf Anfrage dem Dein Nachbar e.V.
Dein Nachbar e.V. stellt sicher, dass die/der Ehrenamtliche während ihrer/seiner Tätigkeit haftpflicht- und unfallversichert ist. Diese von Dein Nachbar e.V. abgeschlos-sene Haftpflicht- und Unfallversicherung kann auf der Homepage des Dein Nachbar e.V. abgerufen werden: https://www.DeinNachbar.de/helfer-werden.
Beide Parteien können den Vertrag ordentlich kündigen; die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Der Vertrag kann auch in beiderseiti-gem Einvernehmen mit kürzerer Frist aufgehoben werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
1. Der/Dem Ehrenamtlichen wird hiermit die Vollmacht erteilt, auf dem Dein Nachbar-Helferportal, erreichbar u. a. über www.deinnachbar.helferportal.de, im Namen des Dein Nachbar e.V. Hilfsangebote aus dem Leistungsangebot des Dein Nachbar e.V., wie in der Vorbemerkung gemäß Abschnitt D. § 1 und in Abschnitt D. § 3 Nr. 4 dar-gestellt, gegenüber Personen zu unterbreiten, soweit dies auf einen zeitlichen Um-fang begrenzt ist, den die/der Ehrenamtliche persönlich auszuführen in der Lage ist und der 13 abrechenbare Stunden pro Woche nicht übersteigt. Des Weiteren beschränkt sich die Vollmacht auf den in der Satzung unter dortigem § 2 beschriebenen Zweck des Vereins; die Satzung wurde der/dem Ehrenamtlichen parallel überlassen und ist über www.deinnachbar.de/rechtliches abrufbar.
2. Hilfeleistungen, die von den Hilfesuchenden über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI abgerechnet werden möchten, kann der/die Ehrenamtliche nur anbieten, wenn die/der Ehrenamtliche über die dafür notwendige Schulung nach § 45 SGB XI verfügt und an den nach Landesrecht vorgeschriebenen Fortbildungen teilnimmt. Auch kann sie/er diese nur in den Bundesländern anbieten, in denen Dein Nachbar e.V. über eine Anerkennung nach Landesrecht verfügt. Dies betrifft aktuell nur Bay-ern. Diese Einschränkungen sind in den Filterkriterien des Dein Nachbar-Helferportals hinterlegt, so dass Ehrenamtliche aktiv nur solche Einsatzmöglichkeiten angeboten bekommen, auf die diese Bedingungen zutreffen.
Die Vollmacht beschränkt sich ausdrücklich auf Hilfsangebote, die über das Dein Nachbar-Helferportal unterbreitet werden; ausgeschlossen sind also beispielsweise mündliche Angebote außerhalb des Dein Nachbar-Helferportals.
1. Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
1.1. Dein Nachbar e.V., Agnes-Bernauer-Str. 90, 80687 München (nachfolgend auch als „Hilfsorganisation“ bezeichnet) und Hilfsperson werden auch als „Helfer“ bezeichnet. Dein Nachbar e.V., Hilfsperson und Hilfesuchende werden auch als „Nutzer“ bezeichnet.
1.2. Eine Hilfsperson kann ein Nutzerkonto im Dein Nachbar Portal des Dein Nachbar e.V. wie beantragen, wie in Abschnitt A. § 2 dargestellt.
1.3. Eine Hilfsperson kann nur mit einem Nutzerkonto für den Dein Nachbar e.V. auftreten.
1.4. Die einzelnen Schritte, die zum Antrag auf Mitgliedschaft im Dein Nachbar e.V. und dem Abschluss der Vereinbarung über eine ehrenamtliche Tätigkeit führen, sind wie folgt:
1.4.1. Die Darstellung der Mitgliedschaft im Dein Nachbar e.V. sowie der Möglichkeit einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Dein Nachbar e.V. stellen kein rechtlich bindendes An-gebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung dar, eine Mitgliedschaft verbindlich anzufragen.
1.4.2. Für die verbindliche Anfrage auf Mitgliedschaft und auf Abschluss der Vereinbarung über die ehrenamtliche Tätigkeit muss die Hilfspersonen ihren Vor- und Nachnamen, ihre Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort), ihr Geburtsdatum sowie ihre E-Mail-Adresse angeben. Weitere Angaben, die sich aus dem Registrierungsformular ergeben, sind optional möglich. Etwaige Eingabefehler kann die Hilfsperson vor der endgültigen Ab-sendung ihres Angebotes durch Überprüfung ihrer Angaben auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und ggf. berichtigen. Die Hilfsperson erklärt durch Betä-tigung einer Schaltfläche rechtsverbindlich ihren Antrag auf Mitgliedschaft im Dein Nachbar e.V. und auf Abschluss der Vereinbarung über die ehrenamtliche Tätigkeit. Die Hilfsperson erhält sodann eine entsprechende Bestätigung des Zugangs der Anträge, mit dem noch keine Annahme verbunden ist. Mit gesondertem E-Mail erhält die Hilfsperson die etwaige Information über die Annahme der Angebote an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse.
1.4.3. Etwaige Eingabefehler im Rahmen der Angebotsabgabe kann die Hilfsperson vor der endgültigen Absendung seines Angebots durch Überprüfung seiner Angaben auf ei-ner gesonderten Bestätigungsseite erkennen und ggf. berichtigen.
1.4.4. Angaben dazu, ob Leistungsbeschränkungen bestehen, erfolgen ggf. direkt auf dem Dein Nachbar Portal.
2. Weitergehende Informationen
2.1. Der Vertragstext wird von Dein Nachbar e.V. nach dem Vertragsschluss nicht für die Hilfsperson zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird der Hilfsperson jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.
2.2. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
2.3. Der Dein Nachbar e.V. hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
2.4. Die wesentlichen Eigenschaften und der Gesamtpreis sowie die Gültigkeitsdauer be-fristeter Angebote des Dein Nachbar e.V. sind den Detailbeschreibungen der einzelnen Waren im Dein Nachbar Portal sowie den dort in Bezug genommenen Unterlagen zu entnehmen.
Die Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Link „Datenschutz“ im Dein Nachbar-Helferportal.
Stand: Juli 2024