Erhöhung der Pflegeleistungen 2025

Erhöhung der Pflegeleistungen 2025 – Was sich jetzt ändert

Ab dem 01. Januar 2025 ergeben sich in Deutschland positive Veränderungen im Rahmen der Pflegeleistungen der Pflegeversicherungen. Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird eine Anpassung aller Leistungen der Pflegeversicherung nach oben fortgeführt.

 

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • ab 1. Januar 2025 erhöhen sich die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent 
  • ab 1. Juli 2025 werden die Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt

Ziel der Pflegereform ist es, die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu verbessern. Die nächste reguläre Erhöhung wird voraussichtlich wieder in drei Jahren, also zum Jahresbeginn 2028 stattfinden.

In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Neuerungen in Bezug auf die Angebote von deinNachbar e.V. für pflegende Angehörige und pflegebedürftige Personen zusammen und zeigen auf, welche Auswirkungen die Reform hat.

Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 steht pflegebedürftigen Personen ein monatliches Pflegegeld zu. Dafür muss ihre Pflege zu Teilen selbst organisiert sein und beispielsweise von Verwandten, Freunde oder Ehrenamtlichen übernommen werden.

Pflegegeld-Erhöhung 2025:

  • Pflegegrad 2: Von 332 auf 347€ monatlich
  • Pflegegrad 3: Von 573 auf 599€ monatlich
  • Pflegegrad 4: Von 765 auf 800€ monatlich

 

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget, das Pflegende entlasten soll. Er steht allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad zu, die zu Hause gepflegt werden.

Erhöhung des Entlastungsbetrags 2025: 

Für alle Pflegegrade von 125 auf 131€ monatlich.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist ein Budget für die Ersatzpflege, wenn eine Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Allen pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, steht dafür ein jährliches Budgetzur Verfügung.

Erhöhung der Verhinderungspflege 2025: 

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 von 1.612 auf 1.685€ jährlich.

Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Ab dem 01.07.2025 werden die einzelnen Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Das vereinfacht den Zugang und macht die Nutzung flexibler und bedarfsorientierter.

Neues Jahresbudget 2025:

Ab 01.07.2025 für Personen ab Pflegegrad 2beträgt dieHöhe des gemeinsamen Jahresbudgets 3.539€ jährlich.

Wichtig: Leistungen aus der Verhinderungspflege, welche bis 30.06.25 schon in Anspruch genommen wurden, müssen davon abgezogen werden.

Anhebung der Beiträge zur Pflegeversicherung

Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wird der allgemeine Beitragssatz angehoben und steigt damit um 0,2%.

deinNachbar e.V.: Angebote zur Unterstützung im Alltag

deinNachbar e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in München. Unser Ziel ist es, hilfsbedürftige Menschen durch ein Netzwerk von Freiwilligen in ihrem Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten.

Auszug unserer Hilfsleistungen:

  • Einkäufe erledigen
  • Zu Terminen begleiten
  • Betreuung & Beschäftigung
  • kleine Handreichungen im Haushalt

Neben der praktischen Hilfe bieten wir durch unsere Pflegefachkräfte Schulungen und Beratungen an, um Angehörige in der Pflege zu stärken.

Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Fachstelle für Pflegende Angehörige.

Abrechnung der Leistungen von deinNachbar e.V.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können wir unsere Leistungen über das Budget der Entlastungsleistungen, der Verhinderungspflege oder über 40% der Sachleistungen (Kombileistungen) abrechnen.

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Oder Sie rufen uns an unter der Telefonnummer 089 96040400

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website.

 

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