Entlastungsbetrag mit Pflegegrad nutzen

Der Entlastungsbetrag nach 45b SGB XI ist eine monatliche Kostenerstattung der Pflegeversicherung und richtet sich an alle Personen mit einem Pflegegrad. Mit dem Geld in Höhe von 125 € können Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen Hilfs- und Betreuungsangebote teilweise oder ganz bezahlen.

 

Leider nutzen noch viel zu wenige Menschen den Entlastungsbetrag. Denn es gibt in vielen Regionen noch zu wenig anerkannte Anbieter. Dazu kommt, dass ambulante Pflegedienste, die oft automatisch anerkannt sind, sehr teuer sind.

 

Doch auch die Arbeit von geschulten ehrenamtlichen Helfern kann über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

 

So unterstützen Ehrenamtliche von deinNachbar e.V. Menschen mit Hilfebedarf in München im Alltag. Sie erledigen Einkäufe, helfen bei der Gartenarbeit oder verbringen gemeinsam Zeit mit ihnen und entlasten Hilfesuchende und ihre Angehörigen.

 

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Tel.: 089 960 40 400 

 

 

Wer bekommt den Entlastungsbetrag? 

 

Anspruch auf den Entlastungsbeitrag nach 45b SGB XI haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die von zu Hause aus gepflegt werden. Der Betrag in Höhe von 125 € ist dabei für alle Pflegebedürftigen gleich hoch und wird 2025 auf 130,63 € erhöht. 

 

 

Wie wird der Entlastungsbeitrag beantragt und abgerechnet? 

 

Bei dem Entlastungsbeitrag handelt es sich um eine zweckgebundene Kostenerstattung, die dafür vorgesehen ist, Angehörige bei der Pflege zu entlasten und die Selbstständigkeit von Menschen mit Pflegegrad zu fördern. Daher können verschiedene Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgerechnet werden. 

Um sich die 125 € erstatten zu lassen, muss kein gesonderter Antrag auf den Entlastungsbetrag gestellt werden. Privatversicherte übernehmen die Kosten der Leistung zunächst selbst und reichen die Rechnung dann bei ihrer Pflegekasse ein. Bei gesetzlich Versicherten kann deinNachbar direkt mit der Kasse abrechnen. 

Haben Sie noch mehr Fragen zu den Leistungsansprüchen gegenüber der Pflegekasse? Die Fachstelle von deinNachbar e.V. berät Sie gerne kostenlos und individuell

 

Weitere Informationen

 

 

Kann der Entlastungsbetrag ausgezahlt werden? 

 

Da der Entlastungsbeitrag nach 45b SGB XI gesetzlich gebunden ist, werden die 125 € nicht direkt ausgezahlt.  

Wurde der Entlastungsbetrag im jeweiligen Monat nicht ausgeschöpft, kann das Geld auch für die folgenden Monate verwendet werden. Die übrig gebliebenen Mittel des Vorjahres können noch bis zum 30. Juni des nächsten Jahresgenutzt werden.  

 

 

Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden? 

 

Der Entlastungsbetrag nach 45b SGB XI kann zum Beispiel für folgende Betreuung und Entlastungsleistungen genutzt werden: 

  • Haushaltshilfen: Der Betrag von 125 € kann dazu verwendet werden, haushaltsnahe Dienstleistungen zu bezahlen, wie Kochen, Wäschewaschen oder Reinigungsleistungen. 
  • Tages- und Nachtpflege: Menschen mit Pflegegrad können mit dem Entlastungsbetrag beispielsweise die Kosten für die Unterkunft, Essen und Trinken in der Tages- und Nachtpflege zurückerstattet bekommen. 
  • Kurzzeitpflege: Mit Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige die gesamten Kosten für die Kurzzeitpflege nur über den Entlastungsbetrag anteilig abrechnen lassen. Personen mit dem Pflegegrad 2 oder höher können dafür auch ihr Budget für die Kurzzeitpflege verwenden und den Eigenanteil mit den 125 € des Entlastungsbetrags zahlen. 
  • Alltagshelfer: Auch ehrenamtliche Helfer können über die 125 € bezahlt werden. Sie unterstützen Menschen mit Hilfebedarf bei alltäglichen Aufgaben und übernehmen Besorgungen für sie, begleiten sie zu Arztterminen und Ausflügen oder verbringen einfach gemeinsam Zeit mit ihnen. 

Der Entlastungsbetrag kann auch für ambulante Pflegedienste, Betreuungsgruppen für Demenzkranke oder verschiedene Sport- und Kreativitätsangebote genutzt werden. Wichtig ist dabei, dass die Anbieter vom Landesrecht zugelassen und anerkannt sind. 

 

 

Kann ich den Entlastungsbeitrag für Nachbarschaftshilfen nutzen? 

 

Die 125 € von der Pflegekasse können auch für die Bezahlung von Nachbarschaftshilfen genutzt werden. Die Regelungen und Voraussetzungen an eine Nachbarschaftshilfe sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, daher ist es sinnvoll, sich bei seiner Pflegeversicherung oder der jeweiligen Nachbarschaftshilfe über die Kostenübernahme zu informieren. 

Bei deinNachbar e.V. können Menschen mit Hilfebedarf spontane oder regelmäßige Unterstützung im Alltag von passenden Helfern in ihrer Nachbarschaft erhalten. 

Die Kosten für das ehrenamtliche Hilfsangebot von deinNachbar e.V. in München können bei Hilfesuchenden mit einem Pflegegrad über den Entlastungsbetrag, die stundenweise Verhinderungspflege oder die Umwandlung abgerechnet. 

Damit ein geeigneter Helfer gefunden werden kann, wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50 € berechnet. 

 

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Ich habe Fragen zur Pflegesituation. Wer kann mir helfen? 

 

Sie pflegen einen Angehörigen und haben Fragen rund um das Thema Pflege, häusliche Betreuung und zu den Leistungsansprüchen gegenüber den Pflegekassen? Unsere Fachstelle für Pflegende Angehörigeinformiert Sie kostenlos, neutral über mögliche Hilfsangebote, die Finanzierung, rechtliche Themen und psychische Entlastung. Sie begleitet auch die gesamte Pflegesituation und steht bei Problemen lösungsorientiert zur Seite. 

 

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