Individuell & flexibel
Sie erhalten nur Einsatzanfragen, die zu Ihrem Helferprofil passen. Über unsere Helfer-App können Sie diese ganz bequem zu- oder absagen oder auch selbst nach spontanen oder regelmäßigen Aufträgen in Ihrer Nähe suchen.
Werden Sie Alltagsbegleiter bei deinNachbar e.V. und unterstützen Sie Hilfebedürftige in Ihrer Nachbarschaft!
Als Alltagsbegleiter übernehmen Sie stundenweise die
Beschäftigung oder Begleitung von pflegebedürftigen Menschen.
Dabei helfen Sie älteren Menschen oder Personen / Kindern mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen spontan oder regelmäßig bei einfachen Alltagsaufgaben, wie zum Beispiel...
Registrierung und Aufnahmegespräch
Führungszeugnis beantragen, App downloaden & Einsätze starten
Kostenlose Schulung zum Alltagsbegleiter in 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Unsere Helfer-App sendet Ihnen gezielt Einsatzanfragen, die auf Ihre
abgestimmt sind.
Sie können die Anfragen mit einem Klick annehmen oder ablehnen und so flexibel unterstützen, wenn es in Ihren Zeitplan passt.
Auf diese Weise können Sie auch spontane oder kurzfristige Unterstützungsaufgaben übernehmen.
Darüber hinaus können Sie mithilfe der Kartenansicht unter "Suche" selbst nach Einsatzmöglichkeiten in Ihrer Nähe suchen.
- Lara Thomas, ehrenamtliche Helferin bei deinNachbar e.V.
Neben der Betreuung und Unterstützung von Senioren, haben Sie auch die Möglichkeit, Eltern von Kindern mit Behinderung zu entlasten und etwas Zeit für sich und die Geschwisterkinder zu schenken. Die Familien benötigen meist Unterstützung am Wochenende und freuen sich, wenn jemand für ein paar Stunden die Betreuung des Kindes übernimmt oder im Haushalt unterstützt.
Im Registrierungsprozess können Sie angeben, wenn Sie sich für diesen Bereich interessieren.
Mit unserer Helfer-App erhalten Sie Einsatzanfragen, die zu 100% zu Ihrem Profil passen, oder Sie suchen selbst nach Aufträgen in Ihrer Nachbarschaft.
Ganz individuell können Sie dann die Anfragen bequem über die App zu- oder absagen.
Im ersten Schritt registrieren Sie sich unter www.deinnachbar.de/helfer-werden als Helfer oder Sie rufen uns an unter 089/96040400.
Nach einem ersten Kennenlerntermin mit uns und sobald Ihr polizeiliches Führungszeugnis vorliegt, steht Ihnen unsere kostenlose Schulung zum Alltagsbegleiter zur Verfügung. Diese ist auf freiwilliger Basis. Wir empfehlen sie jedoch weiter, da sie optimal auf den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen vorbereitet und zeigt, wie man pflegende Angehörige entlasten kann.
Sobald Sie einen passenden Auftrag über unsere Helfer-App für sich gefunden haben und der Hilfesuchende Sie als Helfer auswählt, findet ein erster Termin statt. Hier lernen der Hilfesuchende und Sie sich unverbindlich kennen. Bei diesen Terminen ist auch immer ein Ansprechpartner von deinNachbar e.V. dabei.
Wenn der Hilfesuchende und Sie sich einig sind, sartet Ihr Einsatz.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie gerne Kontakt mit unserer Ehrenamtskoordinatorin aufnehmen.
Die kostenlose Schulung ist auf freiwilliger Basis. Wir empfehlen diese jedoch weiter, da sie optimal auf den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen vorbereitet und zeigt, wie man pflegende Angehörige entlasten kann.
Außerdem ermöglicht die Schulung, dass die Hilfsbedürftigen über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen abrechnen können und nicht selbst für die Unterstützung zahlen müssen.
Die Schulung hat einen Umfang von 30 Einheiten à 45 Minuten, verteilt auf 3 Tage und findet an Wochenenden statt. Die nächsten Termine finden Sie hier.
In Hessen ist die Schulung auch online im Selbststudium möglich. Hier geht es zur Schulung.
Schulungstage müssen nicht in der angegebenen Reihenfolge besucht werden. Sie können die Schulung in Ihrem eigenen Tempo absolvieren und an den Tagen teilnehmen, an denen Sie Zeit haben. Wenn Sie alle Module absolviert haben, erhalten Sie ein Zertifikat.
Wichtig: Für die Schulungsteilnahme sollten Deutschkenntnisse von mindestens Level B2 vorhanden sein.
Ehrenamtliche Helfer arbeiten je nach Auftrag in den Privatwohnungen der Hilfesuchenden und/oder haben Zugang zu sensiblen Daten. Um sicherzustellen, dass die Klienten von vertrauenswürdigen Personen betreut werden, ist die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich.
Durch eine Bescheinigung, welche Sie von uns erhalten, entstehen Ihnen beim Beantragen des Führungszeugnisses keine Kosten.
Sobald uns das polizeiliche Führungszeugnis vorliegt, können Sie mit Ihrem ersten Einsatz starten.
Die meisten Klienten von uns besitzen zudem einen Pflegegrad, weshalb sie nur von geschulten Helfern und Helferinnen betreut werden dürfen.
Es ist hilfreich, wenn Sie etwas Erfahrung mit Kindern mitbringen, allerdings ist keine pädagogische Erfahrung notwendig.
Den Eltern ist es wichtig, dass die Helferin oder der Helfer offen und zuverlässig ist und Freude daran hat, mit dem Kind Zeit zu verbringen.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne direkt an pflegende.eltern@deinnachbar.de
Die meisten Einsätze finden regelmäßig und tagsüber statt. Meist wöchentlich für 1-2 Stunden oder alle 2 Wochen. Es können allerdings auch spontane Aufträge übernommen werden, beispielsweise, wenn eine ältere Dame einen Transport zum Bahnhof benötigt.
Zu Urlaubszeiten - besonders im Sommer - gibt es vermehrt auch Vertretungsaufträge, die Sie annehmen können.
Nein, als ehrenamtliche Helfer übernehmen Sie betreuende Aufgaben und keine pflegerischen Tätigkeiten - diese werden von Pflegefachkräften durchgeführt. Zum Beispiel endet Ihre Unterstützung bei der Begleitung zur Toilette an der Toilettentür. Sie helfen nicht beim An- oder Ausziehen während des Toilettengangs. Diese Handlungen sollten die Klienten selbstständig durchführen können, denn in diesem Bereich sind Sie nicht versichert.
In unserer Schulung zum Alltagsbegleiter nach § 45a SGB XI lernen Sie jedoch, wie Sie hilfe- und pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen.
Selbstverständlich können Sie auch mit einer körperlichen Einschränkung Helfer sein. Die Möglichkeiten besprechen wir gerne in einem Kennenlerngespräch bei uns.
Der Verein hat für Ihre Tätigkeiten, die Sie ehrenamtlich für deinNachbar e.V. ausüben, eine Haftpflicht und Unfallversicherung mit der maximalen Deckungssumme abgeschlossen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir die Haftung unseres Vereins auf die Leistungen der Versicherungspolicen der Versicherungskammer Bayern und der BGW beschränken müssen.
Weitere Informationen zum Download finden Sie hier:
Ja, unter den Voraussetzungen von § 3 EstG Abs. 26:
"Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder in der Schweiz belegen ist, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 3000 Euro im Jahr. 2 Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;"
Zum genaueren Verständnis können wir außerdem auf diesen Zeitungsartikel verweisen:
Geld aus dem Ehrenamt
In diesem Fall nehmen Sie Kontakt zu unserer Ehrenamtskoordinatorin auf, um die Situation zu besprechen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Fragen Sie bei Ihrem Klienten bitte nach, ob dieser einen Ersatz benötigt, sollten Sie verhindert sein. Geben Sie uns dann am besten so früh wie möglich Bescheid, wenn z.B. ein Urlaub geplant ist, damit wir nach einem Ersatz für die Klienten suchen können.
Bei unvorhersehbarem Ausfall melden Sie sich einfach bei uns und wir werden ebenfalls versuchen einen Ersatz zu finden.
Ja, Sie können jederzeit Ihr Helferprofil anpassen. Öffnen / downloaden Sie dazu die Helfer-App auf Ihrem Handy und melden sich mit ihrer E-Mail Adresse und dem Passwort an, welches Sie bei der Registrierung festgelegt haben.
Helfer-App downloaden:
App im Playstore App im Apple Store
Alternativ können Sie sich auch im Webbrowser anmelden: https://deinnachbar.helferportal.de/
Die Einsatzliste können Sie entweder hier downloaden und selbst ausdrucken oder Sie kommen persönlich in unser Büro (Agnes-Bernauer-Str. 90, 80687 München) und holen sich dort neue Listen ab.
Aufgrund der Vorgaben der Pflegekassen benötigen wir alle ausgefüllten Einsatzlisten auch im Originalformat. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Da die Schulung zum Alltagsbegleiter nur auf Deutsch angeboten wird, sollte das Sprachniveau mindestens bei B2 liegen. Die Sprache spielt außerdem eine große Rolle, um die Klienten richtig zu verstehen und selbst verstanden zu werden.
Da die Anzahl an Senioren mit Migrationshintergrund steigt, ist es jedoch von Vorteil, wenn Sie eine weitere Sprache sprechen und dies im Registrierungsprozess angeben.
Nein. Das Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis. Man unterschreibt lediglich eine Ehrenamtsvereinbarung.
Auch erhält man kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung für die Einsätze.
Bei uns kann sich jeder engagieren
- unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexuellen Orientierung, Geschlecht, Aussehen oder einer Einschränkung.